table of contents
- bullseye 4.10.0-1
- bullseye-backports 4.17.0-2~bpo11+1
- testing 4.17.0-2
- unstable 4.17.0-2
GETUSERSHELL(3) | Linux-Programmierhandbuch | GETUSERSHELL(3) |
BEZEICHNUNG¶
getusershell, setusershell, endusershell - ermittelt zulässige Benutzer-Shells
ÜBERSICHT¶
#include <unistd.h>
char *getusershell(void);
void setusershell(void);
void endusershell(void);
getusershell(), setusershell(), endusershell():
Seit Glibc 2.21:
_DEFAULT_SOURCE
In Glibc 2.19 und 2.20:
_DEFAULT_SOURCE || (_XOPEN_SOURCE && _XOPEN_SOURCE < 500)
Bis einschließlich Glibc 2.19:
_BSD_SOURCE || (_XOPEN_SOURCE && _XOPEN_SOURCE < 500)
BESCHREIBUNG¶
Die Funktion getusershell() gibt die nächste Zeile der Datei /etc/shells zurück und öffnet die Datei, falls nötig. Die Zeile sollte einen Pfadnamen einer zulässigen Benutzer-Shell enthalten. Falls /etc/shells nicht existiert oder nicht lesbar ist, verhält sich getusershell() so, als wenn /bin/sh und /bin/csh in der Datei aufgelistet wären.
Die Funktion setusershell() setzt den Dateizeiger von /etc/shells zurück.
Die Funktion endusershell() schließt /etc/shells.
RÜCKGABEWERT¶
Die Funktion getusershell() gibt einen NULL-Zeiger zurück, wenn das Dateiende erreicht ist.
DATEIEN¶
/etc/shells
ATTRIBUTE¶
Siehe attributes(7) für eine Erläuterung der in diesem Abschnitt verwandten Ausdrücke.
Schnittstelle | Attribut | Wert |
getusershell(), setusershell(), endusershell() | Multithread-Fähigkeit | MT-Unsafe |
KONFORM ZU¶
4.3BSD.
SIEHE AUCH¶
KOLOPHON¶
Diese Seite ist Teil der Veröffentlichung 5.10 des Projekts Linux-man-pages. Eine Beschreibung des Projekts, Informationen, wie Fehler gemeldet werden können sowie die aktuelle Version dieser Seite finden sich unter https://www.kernel.org/doc/man-pages/.
ÜBERSETZUNG¶
Die deutsche Übersetzung dieser Handbuchseite wurde von Patrick Rother <krd@gulu.net>, Helge Kreutzmann <debian@helgefjell.de>, Martin Eberhard Schauer <Martin.E.Schauer@gmx.de> und Mario Blättermann <mario.blaettermann@gmail.com> erstellt.
Diese Übersetzung ist Freie Dokumentation; lesen Sie die GNU General Public License Version 3 oder neuer bezüglich der Copyright-Bedingungen. Es wird KEINE HAFTUNG übernommen.
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15. März 2016 | GNU |